Zielumsatz-Rechner
Vom Wunsch-Netto zum nötigen Jahresumsatz – inklusive Steuern, Vorsorge, Betriebskosten und realistischem Stundensatz.

So wird gerechnet
Benötigter Gewinn vor Steuern
Gewinn = (Wunsch-Netto × 12 + Kranken-/Pflegeversicherung + Altersvorsorge) / (1 − Steuerquote)
Vom Gewinn gehen Einkommensteuer und Soli ab. Die Steuerquote schätzt den Durchschnittssteuersatz auf dein zu versteuerndes Einkommen.
Zielumsatz pro Jahr
Zielumsatz = Gewinn vor Steuern + Betriebsausgaben pro Jahr
Alle betrieblichen Kosten – Miete, Software, Versicherung, Fahrzeug, Steuerberatung – müssen zusätzlich erwirtschaftet werden.
Nötiger Stundensatz
Stundensatz = Zielumsatz / (Arbeitstage × Tagesstunden × Auslastung)
Nur ein Teil deiner Arbeitszeit ist abrechenbar. Urlaub, Krankheit, Akquise und Buchhaltung reduzieren die verrechenbaren Stunden deutlich.
Schritt für Schritt
- 1
Wunsch-Netto festlegen
Trage ein, was monatlich privat auf deinem Konto ankommen soll – nach Steuern und Sozialabgaben.
- 2
Betriebsausgaben schätzen
Erfasse alle laufenden betrieblichen Kosten pro Jahr: Büro, Software, Versicherungen, Fahrzeug, Steuerberatung, Marketing.
- 3
Kranken- und Rentenvorsorge eintragen
Als Selbstständige:r zahlst du Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst; plane zusätzlich eine private Altersvorsorge ein.
- 4
Steuerquote wählen
Rechne mit einem Durchschnittssteuersatz von 25 bis 35 Prozent, je nach Gewinnhöhe und Familienstand.
- 5
Arbeitszeit und Auslastung angeben
Realistisch sind 55 bis 70 Prozent verrechenbare Zeit – der Rest geht für Akquise, Verwaltung und Weiterbildung drauf.
- 6
Ergebnis prüfen und gegenrechnen
Vergleiche den nötigen Stundensatz mit den marktüblichen Preisen deiner Branche. Passt es nicht, musst du Kosten, Auslastung oder Positionierung ändern.
Rechenbeispiel
Beispiel: Solo-Selbstständige:r mit 3.000 € Wunsch-Netto
- Wunsch-Netto pro Monat
- 3.000 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- 7.200 € / Jahr
- Private Altersvorsorge
- 3.600 € / Jahr
- Betriebsausgaben
- 12.000 € / Jahr
- Angenommene Steuerquote
- 28 %
- Benötigter Gewinn vor Steuern
- ≈ 65.000 €
- Zielumsatz pro Jahr
- ≈ 77.000 €
- Nötiger Stundensatz (1.100 Std.)
- ≈ 70 €
Aus einem scheinbar bescheidenen Wunsch von 3.000 € netto wird ein Jahresumsatz von rund 77.000 €. Wer diese Rechnung vor der Gründung nicht macht, kalkuliert seine Preise fast immer zu niedrig.
Warum der Zielumsatz die wichtigste Zahl deiner Gründung ist
Die meisten Gründer:innen starten mit einer Preisvorstellung und hoffen, dass es reicht. Richtig herum gerechnet wird andersherum: Erst steht fest, was du zum Leben brauchst, daraus ergibt sich der Umsatz, und daraus ergibt sich der Preis.
Der Zielumsatz ist damit die Brücke zwischen privater Lebensplanung und betriebswirtschaftlicher Kalkulation. Er ist auch die Zahl, die Banken und Förderstellen im Businessplan sehen wollen – als Plausibilitätsprüfung für deine Umsatzprognose.
Die drei typischen Rechenfehler
Erstens: Sozialabgaben werden vergessen. Als Selbstständige:r trägst du den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung allein, ohne Arbeitgeberanteil – das sind schnell 600 € im Monat.
Zweitens: Die Auslastung wird zu hoch angesetzt. 40 Wochenstunden bedeuten nicht 40 abrechenbare Stunden; realistisch sind 22 bis 28.
Drittens: Steuerrücklagen fehlen. Die Einkommensteuer kommt nachgelagert, oft mit Nachzahlung plus Vorauszahlung im selben Quartal.
- Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst tragen
- Altersvorsorge einplanen – es gibt keinen Arbeitgeberanteil
- Urlaub, Krankheit und Feiertage aus dem eigenen Umsatz finanzieren
- Steuerrücklage von 30 bis 40 Prozent des Gewinns bilden
Vom Zielumsatz zur Preisstrategie
Wenn der errechnete Stundensatz über dem liegt, was dein Markt zahlt, hast du drei Hebel: Kosten senken, Auslastung erhöhen oder die Positionierung verändern, damit höhere Preise durchsetzbar sind.
Meist ist der dritte Hebel der wirksamste. Spezialisierung, klare Zielgruppe und nachweisbare Ergebnisse rechtfertigen Preise, die im Bauchladen-Modell nicht durchsetzbar wären.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Zielumsatz als Selbstständiger?+
Addiere dein gewünschtes Jahres-Netto, deine Kranken- und Pflegeversicherung sowie deine Altersvorsorge, teile die Summe durch (1 − Steuerquote) und addiere anschließend deine jährlichen Betriebsausgaben. Das Ergebnis ist der Umsatz, den du erwirtschaften musst.
Welche Steuerquote soll ich ansetzen?+
Für Gewinne zwischen 40.000 und 80.000 € liegt der Durchschnittssteuersatz inklusive Soli meist zwischen 25 und 33 Prozent. Bei Ledigen ohne weitere Einkünfte sind 30 Prozent ein realistischer Startwert; die exakte Höhe hängt von Freibeträgen, Familienstand und Sonderausgaben ab.
Wie viele Stunden im Jahr kann ich abrechnen?+
Bei einer 40-Stunden-Woche, 30 Urlaubstagen und 60 bis 65 Prozent Auslastung sind rund 1.000 bis 1.200 abrechenbare Stunden pro Jahr realistisch. Alles darüber ist nur mit Teamunterstützung oder standardisierten Produkten erreichbar.
Gilt die Rechnung auch für Gewerbetreibende?+
Ja, mit einer Ergänzung: Bei Gewerbebetrieben kommt die Gewerbesteuer hinzu, die allerdings bis zu einem Hebesatz von rund 380 Prozent weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Rechne den Effekt mit unserem Gewerbesteuer-Rechner gegen.
Muss ich die Umsatzsteuer im Zielumsatz berücksichtigen?+
Nein. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht in die Zielumsatzrechnung. Relevant ist der Nettoumsatz. Wichtig ist sie nur für deine Liquiditätsplanung, weil das Geld zeitweise auf deinem Konto liegt, aber dem Finanzamt gehört.
Was, wenn mein Zielumsatz unrealistisch hoch wirkt?+
Dann ist das ein wichtiges Warnsignal vor dem Start, nicht danach. Prüfe die Fixkosten, erhöhe schrittweise die Preise, standardisiere Leistungen zu Paketen oder starte zunächst nebenberuflich, bis die Auslastung trägt.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner – Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- BMWK – Gründungsplanung – bmwk.de
- IHK – Kalkulation für Selbstständige – ihk.de
Stand: Januar 2026