Wer ist Freiberufler?
Freiberufler sind nach § 18 EStG Angehörige von Katalogberufen (z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure) sowie ähnlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder unterrichtenden Tätigkeiten. Sie zahlen 2026 keine Gewerbesteuer und keine IHK-Beiträge, während Gewerbetreibende ab 24.500 € Gewinn Gewerbesteuer entrichten. Mit unserem Rechtsform-Finder klärst du in wenigen Fragen, wie deine Tätigkeit einzuordnen ist.
§ 18 EStG kennt drei Gruppen freier Berufe:
- Katalogberufe: Ärzte, Anwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher u. a.
- Ähnliche Berufe: Tätigkeiten, die einem Katalogberuf in Ausbildung und Tätigkeit gleichen.
- Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.
Die 4 großen Unterschiede
| Kriterium | Freiberufler | Gewerbe |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | keine | ab 24.500 € Gewinn |
| IHK-Beitrag | keiner | 30–500 €/Jahr |
| Buchführung | immer EÜR | ab 800.000 € Umsatz Bilanz |
| Anmeldung | nur Finanzamt | Gewerbeamt + Finanzamt |

Klassische Grenzfälle
- Softwareentwickler: beratend/konzipierend = frei; reine Programmierung nach Vorgabe = oft Gewerbe.
- Coach / Trainer: unterrichtend = frei; reines Kursverkaufen mit Skripten = grenzwertig.
- Fotograf: künstlerisch = frei; Werbe- oder Produktfotografie = meist Gewerbe.
- Übersetzer: immer freier Beruf (Katalog).
- Heilpraktiker: frei; Kosmetik ohne Heil-Bezug = Gewerbe.
Was kostet die falsche Einordnung?
Beispiel Solo-Berater, 80.000 € Gewinn/Jahr:
- Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %): ca. 5.100 €/Jahr
- IHK-Beitrag: ca. 120 €/Jahr
- Bilanzierungspflicht (Steuerberater-Mehraufwand): ca. 1.500 €/Jahr
Macht über 20 Jahre gerechnet rund 135.000 €, die du bei korrekter Einordnung sparst.
So gehst du sauber vor
- Prüfe § 18 EStG – bist du im Katalog oder ähnlich?
- Formuliere die Tätigkeit im Elster-Fragebogen präzise („beratende Tätigkeit im Bereich IT-Architektur”)
- Bei Unsicherheit: verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen (kostet je nach Gegenstandswert 250–500 €, spart dir aber jahrelangen Streit)
- Kein Gewerbe voreilig anmelden – zurückrudern ist bürokratisch aufwendig
Häufige Fragen
Was ist der wichtigste Unterschied?+
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, keine IHK-Beiträge und dürfen die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen – unabhängig von Umsatzhöhe. Gewerbetreibende ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn müssen bilanzieren.
Ist ein Softwareentwickler Freiberufler?+
Wenn er beratend, konzipierend oder wissenschaftlich tätig ist: ja (Katalogberuf „Ingenieur”, analog anwendbar). Reine Programmierung nach Vorgabe oder Verkauf von Standardsoftware wird oft als Gewerbe eingestuft. Die Finanzämter prüfen im Einzelfall.
Wer entscheidet über die Einordnung?+
Das Finanzamt bei der Anmeldung – auf Basis deiner Tätigkeitsbeschreibung im Elster-Fragebogen. Formuliere präzise und ziehe im Zweifel einen Steuerberater hinzu, bevor du das Formular abschickst.
Kann ich beides sein?+
Ja. Eine gemischte Tätigkeit ist zulässig, dann führst du zwei separate EÜRs. Achte darauf, dass beide Bereiche wirtschaftlich klar trennbar sind – sonst „infiziert” der gewerbliche Teil die freiberuflichen Einkünfte.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht Gewerbe – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- § 18 EStG – Selbständige Arbeit (Katalogberufe) – Bundesministerium der Justiz
