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Steuerrücklagen-Rechner

Wie viel Prozent jedes Euros gehören dem Finanzamt? Einkommensteuer, Soli, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in einer Rechnung.

Illustration: Steuerrücklage auf einem separaten Konto neben Einkommen- und Gewerbesteuer

Art der Tätigkeit

60.000
9.600
400
800
Fachlich geprüft am 14. August 2026

So wird gerechnet

Einkommensteuer (Näherung)

ESt ≈ Grundtarif(zvE) nach § 32a EStG, zzgl. 5,5 % Soli oberhalb der Freigrenze

Der Rechner nutzt den progressiven Tarif 2026 als Näherung – ohne individuelle Freibeträge und Sonderausgaben.

Gewerbesteuer mit Anrechnung

GewSt = (Gewerbeertrag − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz; Anrechnung bis 4,0 × Messbetrag

Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer nahezu vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet.

Rücklagenquote

Quote = (ESt + Soli + nicht angerechnete GewSt) / Gewinn

Der Prozentsatz jedes eingehenden Euros, den du sofort auf ein Steuerkonto legen solltest.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Erwarteten Jahresgewinn eintragen

    Umsatz minus Betriebsausgaben – nicht den Umsatz.

  2. 2

    Rechtsform und Gewerbesteuerpflicht angeben

    Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende schon – mit Freibetrag von 24.500 €.

  3. 3

    Hebesatz der Gemeinde eintragen

    Zwischen 200 % und 900 %. Den Wert nennt dir deine Gemeinde oder das Statistische Landesamt.

  4. 4

    Umsatzsteuer berücksichtigen

    Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört nicht dir. Trage deine erwartete Zahllast ein, um die echte Gesamtrücklage zu sehen.

  5. 5

    Monatliche Rücklage einrichten

    Übertrage die empfohlene Quote per Dauerauftrag auf ein separates Steuerkonto – das ist der wirksamste Schutz vor der Nachzahlungsfalle.

Rechenbeispiel

Beispiel: Gewerbetreibender mit 60.000 € Gewinn, Hebesatz 400 %

Jahresgewinn
60.000 €
Vorsorgeaufwendungen (KV/PV, Rente)
9.600 €
Zu versteuerndes Einkommen
50.400 €
Einkommensteuer (Grundtarif)
≈ 11.700 €
Solidaritätszuschlag
0 € (unter Freigrenze)
Gewerbeertrag nach Freibetrag
35.500 €
Gewerbesteuer (400 %)
≈ 4.970 €
Anrechnung auf die ESt
≈ 4.970 €
Gesamtsteuerlast
≈ 11.700 €
Empfohlene Rücklagenquote
≈ 20 % (Sicherheitspuffer: 30 %)

Bei einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer fast vollständig angerechnet – die effektive Belastung entspricht damit praktisch der Einkommensteuer. Rechnerisch sind rund 20 Prozent nötig; weil Vorauszahlung und Nachzahlung im zweiten Jahr zusammenfallen, ist eine Rücklage von 30 Prozent die sichere Wahl.

Warum die Steuernachzahlung so viele Gründungen trifft

Im ersten Jahr zahlen Selbstständige oft gar keine Steuern, weil noch keine Vorauszahlungen festgesetzt sind. Im zweiten Jahr kommen dann Nachzahlung für Jahr eins und Vorauszahlung für Jahr zwei gleichzeitig – die berüchtigte Doppelbelastung.

Wer keine Rücklage gebildet hat, muss diese Summe aus dem laufenden Cashflow stemmen. Das ist die häufigste Ursache für Liquiditätskrisen im zweiten Geschäftsjahr.

Wie hoch die Rücklage sein sollte

Als Faustregel gelten 30 Prozent des Gewinns für Einkommensteuer, bei Gewinnen über 80.000 € eher 35 bis 40 Prozent.

Die vereinnahmte Umsatzsteuer kommt zusätzlich obendrauf und sollte niemals als verfügbares Geld betrachtet werden.

  • Separates Tagesgeldkonto ausschließlich für Steuern
  • Rücklage direkt bei jedem Zahlungseingang überweisen
  • Vorauszahlungstermine 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. im Kalender
  • Umsatzsteuer-Zahllast monatlich getrennt zurücklegen

Vorauszahlungen aktiv steuern

Läuft es schlechter als geplant, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Läuft es besser, ist eine freiwillige Anpassung nach oben sinnvoll, um die Nachzahlung zu glätten.

Beides geht formlos über Elster mit einer kurzen Begründung und einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent sollte ich für Steuern zurücklegen?+

30 Prozent des Gewinns sind ein solider Richtwert für die Einkommensteuer. Bei Gewinnen über 80.000 € solltest du 35 bis 40 Prozent ansetzen. Die vereinnahmte Umsatzsteuer kommt zusätzlich hinzu und ist vollständig separat zurückzulegen.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?+

Nein. Katalogberufe und ähnliche freie Berufe nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Abgrenzung nimmt das Finanzamt vor; Mischtätigkeiten können zur Gewerblichkeit der gesamten Einkünfte führen.

Wann werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?+

Vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe setzt das Finanzamt auf Basis des letzten Steuerbescheids fest.

Wird die Gewerbesteuer wirklich vollständig angerechnet?+

Angerechnet wird das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent ist die Belastung damit weitgehend neutral, darüber verbleibt eine echte Mehrbelastung.

Gilt die Rücklage auch bei der GmbH?+

Bei Kapitalgesellschaften gelten Körperschaftsteuer von 15 Prozent plus Soli sowie die Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne Anrechnung – zusammen rund 30 Prozent. Für Ausschüttungen an dich privat kommt die Kapitalertragsteuer hinzu.

Was passiert bei einer zu geringen Rücklage?+

Das Finanzamt gewährt auf Antrag Stundung oder Ratenzahlung, verlangt dafür aber Stundungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat. Besser ist die Vorsorge – oder eine frühzeitige Herabsetzung der Vorauszahlungen.

Geprüft & belegt

Letzte Prüfung
14. August 2026
Nächste Prüfung
12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
Geprüft von
Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung

Verwendete Quellen

Stand: Januar 2026