Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist die Rechtsform, in der eine einzelne natürliche Person ohne Stammkapital und ohne Notar wirtschaftlich tätig wird und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haftet. 2026 sind so rund 2,2 Millionen Solo-Selbstständige in Deutschland organisiert; die Gründung kostet meist nur 15–65 € Gewerbeanmeldung. Mit dem Gründungskosten-Rechner kalkulierst du deinen konkreten Startbedarf.
Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, sobald du als natürliche Person allein und dauerhaft am Markt tätig wirst. Es ist keine juristische Person – du bist das Unternehmen, das Unternehmen ist du. Alle Verträge, Steuern und Haftungsfragen laufen auf deine Person.
Drei Varianten:
- Kleingewerbe: Standard bei Gewerbeanmeldung, keine HR-Eintragung.
- e.K. (eingetragener Kaufmann): freiwillige HR-Eintragung, wirkt professioneller.
- Freiberufler: keine Gewerbeanmeldung, nur Finanzamt.
Die 5 Vorteile
- Null Stammkapital – du fängst an mit dem, was du hast.
- Keine Bürokratie – kein Notar, kein Handelsregister, kein Gesellschaftsvertrag.
- Einfache Buchhaltung – EÜR reicht bis 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn.
- Volle Entscheidungshoheit – niemand redet dir rein.
- Steuerlich schlank – nur Einkommensteuer, keine Doppelbesteuerung wie bei GmbH.

Der eine große Nachteil: Haftung
Du haftest unbegrenzt mit deinem gesamten Privatvermögen – Auto, Haus, Sparbücher, künftige Gehälter. Ein einziger Prozess mit fünfstelligem Ausgang kann existenzbedrohend werden.
Das Risiko lässt sich reduzieren:
- Berufshaftpflicht (30–120 €/Monat) für Personen- und Sachschäden
- Vermögensschadenshaftpflicht bei beratenden Tätigkeiten
- Cyber-Versicherung bei Datenverarbeitung
Wenn dein Geschäftsmodell ernsthafte Haftungsrisiken enthält (Produkthaftung, große Aufträge, Personal), plane den Wechsel zur UG oder GmbH bewusst ein.
Steuerliche Behandlung
Der Gewinn wird direkt in deiner privaten Einkommensteuer versteuert – progressiv von 14 % bis 45 %. Zusätzlich fällig:
- Umsatzsteuer: 19 % (bzw. 7 %) – außer Kleinunternehmerregelung
- Gewerbesteuer: nur bei Gewerbe, Freibetrag 24.500 €, bis ca. 39,4 % anrechenbar auf ESt
- Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer: auf ESt
Wann du zur UG/GmbH wechseln solltest
Faustregeln aus der Praxis:
- Gewinn dauerhaft > 80.000 € → GmbH-Wechsel oft steuerlich attraktiver
- Erste Mitarbeiter, größere Aufträge oder physische Produkte → Haftungsbeschränkung nötig
- Investoren oder Bankkredite > 100.000 € → GmbH fast Pflicht
Häufige Fragen
Brauche ich Stammkapital?+
Nein. Das Einzelunternehmen kennt kein Mindestkapital. Du haftest dafür aber unbegrenzt mit deinem gesamten Privatvermögen.
Was kostet die Gründung?+
15–65 € Gewerbeanmeldung. Als Freiberufler nur die Kosten für den Elster-Fragebogen (kostenlos). Optionale e.K.-Eintragung ins Handelsregister: ca. 200–400 € Notar plus 60 € Amtsgericht.
Wann muss ich mich als e.K. eintragen lassen?+
Verpflichtend erst, wenn dein Geschäft „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert” – als Faustregel ab ca. 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn. Freiwillige Eintragung ist immer möglich.
Kann ich Angestellte einstellen?+
Ja, uneingeschränkt. Du brauchst nur eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt – die bekommst du innerhalb weniger Tage online.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 10. Februar 2027 (alle 180 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- GmbH-Gesetz – Bundesministerium der Justiz
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – Bundesministerium der Justiz
- § 705 BGB – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Bundesministerium der Justiz
