Scheinselbstständigkeit-Check
10 Fragen nach DRV-Kriterien – sofort weißt du, wie hoch dein Risiko ist und was du tun kannst.
1.Erzielst du mehr als 5/6 deines Umsatzes bei einem einzigen Auftraggeber?
2.Musst du regelmäßig zu festen Zeiten am Arbeitsplatz des Kunden erscheinen?
3.Nutzt du überwiegend Arbeitsmittel (Laptop, Software, Räume) des Kunden?
4.Wirst du in interne Prozesse, Meetings oder Hierarchien eingebunden?
5.Trittst du gegenüber Dritten nach außen als Mitarbeiter des Kunden auf?
6.Musst du Urlaub oder Krankmeldungen genehmigen lassen?
7.Erhältst du feste Wochenstunden statt projektbezogener Bezahlung?
8.Fehlen dir eigene Kunden bzw. Werbeaktivitäten und eigener Marktauftritt?
9.Trägst du kein unternehmerisches Risiko (kein Ausfall, keine Investitionen)?
10.Arbeitest du seit über 12 Monaten ausschließlich für diesen Kunden?
So wird gerechnet
Weisungsgebundenheit
Weisungsgebunden = Merkmal für abhängige Beschäftigung
Musst du Ort, Zeit und Art deiner Arbeit im Wesentlichen nach Vorgaben des Auftraggebers ausrichten, spricht das für ein Beschäftigungsverhältnis statt selbstständiger Tätigkeit.
Eingliederung in die Arbeitsorganisation
Eingliederung hoch = Indiz für Scheinselbstständigkeit
Nutzt du feste Arbeitsplätze, Geräte oder E-Mail-Adressen des Auftraggebers und bist in dessen Teamstruktur eingebunden, wertet die Rentenversicherung das als starkes Indiz.
5/6-Regel für Auftraggeber
Umsatz mit 1 Auftraggeber ≥ 5/6 des Gesamtumsatzes
Erzielst du dauerhaft mindestens fünf Sechstel deines Umsatzes von einem einzigen Auftraggeber, ist dies ein gesetzliches Indiz für wirtschaftliche Abhängigkeit nach § 2 SGB VI.
Eigenes unternehmerisches Risiko
Kein unternehmerisches Risiko = Indiz für Scheinselbstständigkeit
Trägst du kein eigenes Kapital- oder Auftragsrisiko und erhältst ein festes Honorar unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg, spricht das gegen echte Selbstständigkeit.
Schritt für Schritt
- 1
Auftragssituation beschreiben
Beantworte die Fragen zu Weisungsgebundenheit, Arbeitszeit und Arbeitsort ehrlich und konkret für dein aktuelles Auftragsverhältnis.
- 2
Kundenstruktur angeben
Trage ein, wie viele Auftraggeber du hast und welchen Anteil am Gesamtumsatz der größte Auftraggeber ausmacht.
- 3
Eigenes Risiko und Ausstattung bewerten
Gib an, ob du eigene Betriebsmittel, Mitarbeiter oder Kapital einsetzt und ein wirtschaftliches Risiko trägst.
- 4
Auswertung der Kriterien abrufen
Der Check gewichtet die Antworten nach den Kriterien der Deutschen Rentenversicherung und zeigt eine Risikoeinschätzung.
- 5
Ergebnis mit der Praxis abgleichen
Vergleiche das Ergebnis mit deinem tatsächlichen Vertrag und deiner gelebten Zusammenarbeit, nicht nur mit dem Papierstand.
- 6
Bei Unsicherheit Statusfeststellung beantragen
Stelle bei erhöhtem Risiko einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, um Rechtssicherheit zu erhalten.
Rechenbeispiel
Beispiel: IT-Berater mit einem Hauptauftraggeber
- Anzahl Auftraggeber
- 1
- Umsatzanteil Hauptauftraggeber
- 95 %
- Feste Arbeitszeiten vorgegeben
- Ja
- Eigene Betriebsmittel genutzt
- Nein
- Weisungsgebunden bei Arbeitsort
- Ja
- Eigenes unternehmerisches Risiko
- Nein
Der Berater erfüllt mehrere gewichtige Kriterien für Scheinselbstständigkeit und sollte dringend eine Statusfeststellung beantragen.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Person formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in ein Unternehmen eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist. Rechtlich entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit, nicht die Bezeichnung im Vertrag.
Betroffen sind vor allem Solo-Selbstständige mit wenigen oder nur einem Auftraggeber, etwa in der IT-Beratung, im Handwerk oder in kreativen Berufen.
Welche Kriterien prüft die Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung stützt sich auf ein Gesamtbild aus mehreren Merkmalen: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation, fehlendes unternehmerisches Risiko und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber.
Kein einzelnes Kriterium ist allein entscheidend. Es zählt immer die Gesamtwürdigung aller Umstände der tatsächlichen Vertragsdurchführung.
- Weisungsgebundenheit bei Ort, Zeit und Arbeitsweise
- Eingliederung in Betriebsabläufe des Auftraggebers
- Fehlendes unternehmerisches Risiko
- Wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Hauptauftraggeber
Folgen bei festgestellter Scheinselbstständigkeit
Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, muss der Auftraggeber rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, in der Regel für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz sogar bis zu dreißig Jahre.
Auch für den Auftragnehmer entstehen Konsequenzen: Er gilt rückwirkend als Arbeitnehmer, was Auswirkungen auf Steuererklärung, Rentenansprüche und laufende Verträge haben kann.
Statusfeststellungsverfahren beantragen
Wer Rechtssicherheit möchte, kann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Das Ergebnis klärt verbindlich, ob eine selbstständige oder abhängige Tätigkeit vorliegt.
Der Antrag lohnt sich besonders bei langfristigen Projekten mit nur einem Auftraggeber, da hier das Risiko einer Fehleinschätzung am größten ist.
So senkst du dein Risiko als Selbstständiger
Achte auf mehrere Auftraggeber, eigene Betriebsmittel und flexible Arbeitszeiten. Je mehr unternehmerische Freiheit du tatsächlich lebst, desto geringer ist das Risiko einer Einstufung als Scheinselbstständigkeit.
Dokumentiere zusätzlich eigene Werbemaßnahmen, ein eigenes Preismodell und den Einsatz eigener Arbeitsmittel als Nachweis deiner unternehmerischen Selbstständigkeit.
Häufige Fragen
Was ist Scheinselbstständigkeit genau?+
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand offiziell als Selbstständiger arbeitet, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist. Entscheidend ist die gelebte Praxis, nicht der Vertragstext.
Wie hoch ist das Risiko bei nur einem Auftraggeber?+
Ein einziger Auftraggeber ist ein starkes, aber kein alleiniges Indiz. Wird dauerhaft mindestens fünf Sechstel des Umsatzes bei einem Auftraggeber erzielt, prüft die Rentenversicherung besonders genau.
Wer haftet bei Scheinselbstständigkeit?+
In erster Linie haftet der Auftraggeber für rückständige Sozialversicherungsbeiträge, teils rückwirkend für mehrere Jahre. Der Auftragnehmer kann jedoch ebenfalls steuerliche und rentenrechtliche Nachteile erleiden.
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?+
Es ist ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, das verbindlich klärt, ob eine Tätigkeit selbstständig oder abhängig beschäftigt ausgeübt wird. Es schafft Rechtssicherheit für beide Vertragsseiten.
Zählen mehrere kleine Auftraggeber als Schutz?+
Ja, mehrere Auftraggeber mit ausgewogenen Umsatzanteilen sprechen deutlich für echte Selbstständigkeit. Ein breit gestreutes Kundenportfolio ist eines der wichtigsten Schutzkriterien.
Kann der Check eine Rechtsberatung ersetzen?+
Nein, der Check liefert eine erste Orientierung anhand der bekannten Kriterien, ersetzt aber keine individuelle Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung oder eine rechtliche Beratung.
Betrifft Scheinselbstständigkeit auch GmbH-Geschäftsführer?+
Nein, dieser Check richtet sich an Solo-Selbstständige und Freiberufler mit Auftragsverhältnissen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene, gesondert zu prüfende Kriterien.
Wie wirkt sich Scheinselbstständigkeit auf die Rentenversicherung aus?+
Wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, entstehen rückwirkend Rentenversicherungsbeiträge, die anteilig von Auftraggeber und Auftragnehmer nachgezahlt werden müssen.
Passend dazu im Gründerwissen
Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. November 2026 (alle 90 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner – Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- § 7 SGB IV – Beschäftigung / Scheinselbstständigkeit – Bundesministerium der Justiz
- Deutsche Rentenversicherung – Statusfeststellungsverfahren – deutsche-rentenversicherung.de
Stand: Januar 2026