Gründen · Personal

Ersten Mitarbeiter einstellen 2026: Kosten, Anmeldung, Vertrag

Der erste Mitarbeiter ist der größte Sprung nach der Gründung – finanziell und organisatorisch. Diese Anleitung zeigt, was du anmelden musst, was es kostet und wie du Fehler vermeidest, die richtig teuer werden.

Aktualisiert am 14. August 2026·12 min Lesezeit
Fachlich geprüft am 14. August 2026
Illustration: Gründerteam am Tisch, ein Gründer übergibt einer neuen Mitarbeiterin den Arbeitsvertrag

Bevor du einstellst: die Rechnung

Personal ist ein Fixkostenblock, der sich nicht kurzfristig abbauen lässt. Faustregel: Ein Mitarbeiter sollte mindestens das Zwei- bis Dreifache seiner Vollkosten an Deckungsbeitrag erwirtschaften – bei 3.650 € Personalkosten also 7.500 bis 11.000 € monatlichen Zusatzumsatz.

Prüfe vorher mit dem Liquiditätsplan-Rechner, ob dein Konto die Anlaufphase von drei bis sechs Monaten trägt.

Lohnnebenkosten 2026 im Überblick

PositionArbeitgeberanteil
Rentenversicherung9,3 %
Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitragca. 8,5 %
Pflegeversicherungca. 1,8 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %
Umlagen U1/U2/U3 + Unfallversicherungca. 1,5–2,5 %

Dazu kommen Urlaub, Krankheitstage, Ausstattung und Einarbeitungszeit – kalkuliere realistisch mit 1,4-fachen Bruttokosten.

Illustration: Arbeitsvertrag, Anmeldung und Lohnabrechnung für den ersten Mitarbeiter
Vor dem ersten Arbeitstag: Betriebsnummer, Sozialversicherung und Arbeitsvertrag müssen stehen.

Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen (kostenlos, online).
  2. Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen.
  3. Arbeitsvertrag schriftlich schließen – spätestens am ersten Arbeitstag.
  4. Sozialversicherungsmeldung an die Krankenkasse des Mitarbeiters (DEÜV).
  5. Lohnkonto anlegen, elektronische Lohnsteuermerkmale (ELStAM) abrufen.
  6. Monatliche Lohnabrechnung, Beitragsnachweis bis zum drittletzten Bankarbeitstag.

Was in den Arbeitsvertrag gehört

  • Vertragsparteien, Beginn, ggf. Befristung mit Sachgrund
  • Tätigkeitsbeschreibung und Einsatzort
  • Arbeitszeit, Überstundenregelung, Urlaub (mind. 20 Tage bei 5-Tage-Woche)
  • Vergütung inklusive variabler Bestandteile
  • Probezeit und Kündigungsfristen
  • Verschwiegenheit, Nebentätigkeit, Rückgabe von Arbeitsmitteln

Das Nachweisgesetz verlangt die wesentlichen Bedingungen schriftlich – Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Newsletter

Passende Gründer-Tipps per E-Mail

Alle zwei Wochen: neue Fristen, Förderprogramme und Rechner – zugeschnitten auf deine Phase und Branche. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Tipps auf mich zuschneiden (freiwillig)

Alternativen zur Festanstellung

Minijob bis 556 €, Werkstudenten mit reduzierten Abgaben, befristete Verträge oder Freelancer – jede Variante hat einen Preis. Bei Freelancern ist die richtige Einordnung entscheidend; prüfe das Risiko mit dem Scheinselbstständigkeits-Check.

Teure Fehler

  1. Ohne Betriebsnummer starten – Meldung nicht möglich, Bußgeld droht.
  2. Freelancer wie Angestellte einsetzen – Nachzahlung von bis zu vier Jahren Sozialabgaben.
  3. Probezeit vergessen zu vereinbaren – volle Kündigungsfristen ab Tag eins.
  4. Mindestlohn und Dokumentationspflichten ignorieren.
  5. Personalkosten nur mit Brutto statt Vollkosten kalkulieren.

Häufige Fragen

Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?+

Rechne mit rund 21 bis 23 Prozent Arbeitgeberanteil auf das Bruttogehalt: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung plus Umlagen U1, U2, U3 und Unfallversicherung. Aus 3.000 € brutto werden so etwa 3.650 € Personalkosten pro Monat.

Brauche ich eine Betriebsnummer?+

Ja. Die Betriebsnummer beantragst du kostenlos online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Ohne sie kannst du keinen Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden.

Minijob oder Teilzeit – was ist sinnvoller?+

Ein Minijob bis 556 € monatlich ist schnell aufgesetzt, kostet aber pauschal rund 31 Prozent Abgaben. Ab etwa 800 € Bruttogehalt ist reguläre Teilzeit meist günstiger pro geleisteter Stunde und für Bewerber attraktiver.

Wie lange darf die Probezeit dauern?+

Maximal sechs Monate. In dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen.

Passende Artikel

Passende Tools zu diesem Thema

Geprüft & belegt

Letzte Prüfung
14. August 2026
Nächste Prüfung
12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
Geprüft von
Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung

Verwendete Quellen