Was bedeuten e.K., OHG und KG?
e.K. (eingetragener Kaufmann), OHG (offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft) sind Unternehmensformen mit Handelsregister-Eintrag nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Der e.K. ist ein einzelner Kaufmann, die OHG eine Personengesellschaft mit voller Haftung aller Gesellschafter, die KG eine Mischform mit unbeschränkt haftendem Komplementär und beschränkt haftenden Kommanditisten. Alle drei setzen ein „Handelsgewerbe” voraus und unterliegen der doppelten Buchführungspflicht.
Der e.K. – eingetragener Einzelkaufmann
Ein e.K. ist im Kern ein Einzelunternehmer, der zusätzlich ins Handelsregister eingetragen ist. Das ist verpflichtend, sobald der Geschäftsbetrieb einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb” erfordert (§ 1 HGB) – etwa bei hohem Umsatz, mehreren Mitarbeitern oder komplexer Buchhaltung. Kleingewerbetreibende können sich auch freiwillig eintragen lassen.
| Merkmal | e.K. |
|---|---|
| Haftung | voll, privat |
| Startkapital | 0 € |
| Kosten Eintrag | ca. 150–300 € |
| Buchführung | doppelt (Bilanzierung) |

Die OHG – offene Handelsgesellschaft
Eine OHG entsteht, wenn mindestens zwei Personen unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe betreiben. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – auch mit ihrem Privatvermögen. Vorteil gegenüber der GbR: höheres Ansehen im Geschäftsverkehr und klarere gesetzliche Regelungen zu Vertretung und Geschäftsführung.
- Mindestens 2 Gesellschafter
- Kein Mindestkapital vorgeschrieben
- Handelsregister-Eintrag zwingend
- Doppelte Buchführung Pflicht
Die KG – Kommanditgesellschaft
Bei der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt, während ein oder mehrere Kommanditisten nur mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Einlage haften. Das macht die KG attraktiv für Kapitalgeber, die sich am Unternehmen beteiligen, ohne persönlich zu haften.
| Rolle | Haftung | Mitspracherecht |
|---|---|---|
| Komplementär | unbeschränkt | volle Geschäftsführung |
| Kommanditist | Höhe der Einlage | eingeschränkt |
Eine verbreitete Sonderform ist die GmbH & Co. KG, bei der eine GmbH die Rolle des Komplementärs übernimmt und so die persönliche Haftung faktisch auf das GmbH-Vermögen begrenzt.
Vergleich der Kosten und Pflichten
| Merkmal | e.K. | OHG | KG |
|---|---|---|---|
| Min. Gesellschafter | 1 | 2 | 2 |
| Startkapital | 0 € | 0 € | 0 € |
| Kosten Eintrag | ca. 150–300 € | ca. 200–400 € | ca. 250–450 € |
| Haftung | voll | voll, alle | gemischt |
| Buchführung | doppelt | doppelt | doppelt |
Wann lohnt sich der Handelsregister-Eintrag?
Ein Eintrag lohnt sich vor allem, wenn:
- der Geschäftsumfang bereits kaufmännisch organisiert werden muss (viele Mitarbeiter, hoher Umsatz)
- eine eigene Firma (statt nur Vor- und Nachname) geführt werden soll
- Kapitalgeber als Kommanditisten beteiligt werden sollen (KG)
- Geschäftspartner und Banken höheres Vertrauen in eine registrierte Rechtsform legen
Gegen den Eintrag spricht vor allem der Mehraufwand: doppelte Buchführung statt einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sowie Publizitätspflichten. Für kleine, nicht-kaufmännische Tätigkeiten bleibt die GbR oder das Einzelunternehmen meist die einfachere Wahl – siehe GbR gründen und Einzelunternehmen.
Häufige Fragen
Was ist ein e.K.?+
Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist ein Einzelunternehmer, der ins Handelsregister eingetragen ist – entweder verpflichtend ab einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb oder freiwillig als Kleingewerbetreibender.
Wann muss ich mich als e.K. eintragen lassen?+
Verpflichtend, sobald der Umfang des Geschäftsbetriebs eine kaufmännische Organisation erfordert (§ 1 HGB) – etwa hoher Umsatz, viele Mitarbeiter oder komplexe Geschäftsvorgänge. Eine feste Umsatzgrenze gibt es nicht, die Einschätzung liegt beim Registergericht.
Was kostet die Eintragung als e.K.?+
Notar- und Gerichtskosten liegen meist bei ca. 150–300 €, je nach Aufwand der Anmeldung.
Was ist der Unterschied zwischen OHG und GbR?+
Die OHG ist eine Personengesellschaft für Kaufleute mit Handelsregister-Pflicht, während die GbR für nicht-kaufmännische Tätigkeiten gedacht ist und nicht ins Handelsregister muss. Die OHG unterliegt strengeren Buchführungspflichten.
Wer haftet bei einer KG?+
Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Einlage.
Kann eine GmbH Komplementär einer KG sein?+
Ja, das ist die GmbH & Co. KG – eine verbreitete Mischform, bei der die persönliche Haftung des Komplementärs auf das Vermögen der GmbH begrenzt bleibt.
Welche Vorteile bringt der Handelsregister-Eintrag?+
Höheres Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern, die Möglichkeit einer Firma (Fantasiename statt nur Vor- und Nachname), sowie klare gesetzliche Regeln für Vertretung und Nachfolge.
Welche Nachteile hat der Handelsregister-Eintrag?+
Pflicht zur doppelten Buchführung (Bilanzierung statt einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung), höhere Formvorschriften bei Änderungen und mehr Publizität, da Register-Daten öffentlich einsehbar sind.
Kann ich mich freiwillig als Kaufmann eintragen lassen?+
Ja, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig als e.K. eintragen lassen, etwa um eine Firma zu führen oder professioneller aufzutreten – müssen dann aber auch die kaufmännischen Pflichten übernehmen.
Was passiert, wenn ich trotz Pflicht keinen Handelsregister-Eintrag vornehme?+
Das Registergericht kann die Eintragung mit Zwangsgeld durchsetzen. Zudem drohen Nachteile beim Rechtsverkehr, da Geschäftspartner sich nicht auf die Kaufmannseigenschaft verlassen können.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 10. Februar 2027 (alle 180 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- GmbH-Gesetz – Bundesministerium der Justiz
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – Bundesministerium der Justiz
- § 705 BGB – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Bundesministerium der Justiz
