Gesundheit & Soziales

Pflegedienst gründen: Voraussetzungen, Versorgungsvertrag und Kosten

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein regulierter Betrieb mit gesicherter Nachfrage – und mit dem härtesten Engpass des Marktes: Fachkräfte. Der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen ist die Eintrittskarte, die Vorfinanzierung der ersten Monate das Nadelöhr, denn Kassen zahlen mit Verzug, Löhne nicht. Hier stehen die Voraussetzungen, die realistischen Kosten und die Rechnung, ab wie vielen Klienten sich der Dienst trägt.

Fachlich geprüft am 14. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Startkosten
40.000–120.000 € Startkapital inklusive Vorfinanzierung der ersten Monate
Dauer
6–12 Monate bis zum Versorgungsvertrag
Kernvoraussetzung
Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung mit mind. zwei Jahren Berufserfahrung und PDL-Weiterbildung), Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 SGB XI und geeignete Räume.

Was kostet der Start?

Startkosten Pflegedienst gründen: Voraussetzungen, Versorgungsvertrag und Kosten
Positionvonbis
Beratung, Konzept, Antrag Versorgungsvertrag3.000 €12.000 €
Büroräume Kaution und Ausbau3.000 €15.000 €
Dienstfahrzeuge (Leasing-Anzahlung, 2–3 Fahrzeuge)3.000 €12.000 €
Pflegesoftware, Abrechnung, Telematik-Anbindung1.500 €6.000 €
Erstausstattung Pflegematerial und Dienstkleidung1.500 €5.000 €
Personal-Vorfinanzierung (3 Monate)Wichtigster Posten – Kassen zahlen verzögert25.000 €70.000 €
Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Vermögensschaden)pro Jahr800 €2.500 €
Summe37.800 €122.500 €

Alle Beträge sind redaktionelle Richtwerte, keine Zusicherung. Prüfe die aktuellen Gebühren bei deiner Kommune und Kammer.

Genehmigungen und Ämter

  • PflichtPflegekassen (Landesverbände)

    Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI

  • FallabhängigKrankenkassen

    Zulassung für häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V

    Praktisch unverzichtbar für die Wirtschaftlichkeit.

  • PflichtHeimaufsicht / Gesundheitsamt

    Prüfung der Räume und der Qualitätsdokumentation

  • PflichtGewerbeamt

    Gewerbeanmeldung

  • PflichtBerufsgenossenschaft (BGW)

    Anmeldung binnen einer Woche nach Betriebsstart

  • PflichtAgentur für Arbeit

    Betriebsnummer für die Personalabrechnung

  • PflichtGematik / Telematikinfrastruktur

    Anbindung für elektronische Abrechnung und Dokumentation

Beispielrechnung

Beispiel: 35 Klienten in der Grundversorgung

Ein kleiner Dienst mit 35 Klienten, durchschnittlich 620 € Monatsumsatz pro Klient und sieben Pflegekräften in Voll- und Teilzeit.

Monatsumsatz (35 × 620 €)
21.700 €
Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteil
− 15.500 €
Fahrzeuge, Sprit, Wartung
− 1.600 €
Büro, Software, Versicherungen
− 1.400 €
Material und Verwaltung
− 900 €
Betriebsergebnis vor Steuern
ca. 2.300 € – Tragfähigkeit ab etwa 30 Klienten
Personalkosten berechnen

Die passende Rechtsform

Empfehlung

GmbH oder UG

Haftungsrisiken in der Pflege sind real, das Personalvolumen hoch und Kassen bevorzugen belastbare Strukturen. Eine GmbH schützt dein Privatvermögen; die UG ist der Einstieg, wenn 25.000 € Stammkapital nicht verfügbar sind.

Passende Förderprogramme

Angaben zu Förderprogrammen (Förderquoten, Höchstbeträge, Fristen, Voraussetzungen, Antragswege) sind redaktionell recherchiert und können sich jederzeit kurzfristig ändern, ausgesetzt oder eingestellt werden. Sie sind unverbindlich, begründen keinen Anspruch auf Förderung und ersetzen keine Beratung durch die Förderstelle. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und haften nicht für Schäden aus der Nutzung dieser Angaben – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben und Richtlinien der jeweiligen Förderstelle. Vollständiger Haftungsausschluss

Laufende Kosten

  • Personalkosten (60–75 % vom Umsatz)
  • Fahrzeugflotte inklusive Sprit und Wartung
  • Pflegesoftware, Abrechnungsdienstleister, Telematik
  • Fort- und Weiterbildung der Pflegekräfte
  • Qualitätsmanagement und MD-Prüfungen
  • Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

Typische Fehler

  1. 01Liquidität unterschätzt

    Zwischen Leistung und Zahlung der Kassen liegen oft sechs bis zehn Wochen. Ohne Puffer für drei Monatslöhne wird es eng.

  2. 02PDL erst später suchen

    Ohne verantwortliche Pflegefachkraft kein Versorgungsvertrag. Die Personalie gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Planung.

  3. 03Touren zu weit geplant

    Fahrzeiten sind unbezahlte Zeit. Ein enges Einsatzgebiet schlägt ein großes fast immer.

  4. 04Qualitätsmanagement nachgelagert

    Der Medizinische Dienst prüft früh. Ein sauberes QM-Handbuch von Tag eins spart Nachbesserungen und Abschläge.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen braucht die Pflegedienstleitung?+

Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und eine anerkannte PDL-Weiterbildung (mind. 460 Stunden) oder ein einschlägiges Studium.

Muss ich selbst Pflegefachkraft sein?+

Nein. Als Kaufmann oder Kauffrau kannst du gründen, brauchst aber eine angestellte verantwortliche Pflegefachkraft.

Wie lange dauert der Versorgungsvertrag?+

Von der vollständigen Antragstellung bis zum Vertrag vergehen typischerweise drei bis sechs Monate, mit Vorbereitung insgesamt sechs bis zwölf.

Wie viel Startkapital brauche ich wirklich?+

Der Sachaufwand liegt bei 15.000–40.000 €. Entscheidend ist die Vorfinanzierung der Löhne – insgesamt sind 40.000–120.000 € realistisch.

Ab wie vielen Klienten trägt sich ein Pflegedienst?+

Als Faustregel ab etwa 30 Klienten in der Grundversorgung, abhängig von Tourenlänge und Leistungsmix.

Kann ich mit häuslicher Krankenpflege starten?+

Ja, die Zulassung nach § 132a SGB V ist getrennt vom Pflegevertrag. Behandlungspflege ist oft besser vergütet und ein guter Einstieg.

Welche Software brauche ich?+

Eine Pflegesoftware mit Tourenplanung, Leistungserfassung, Abrechnung nach SGB V/XI und Anbindung an die Telematikinfrastruktur.

Gibt es Förderung für Pflegedienste?+

Klassische Gründungsförderung wie der ERP-Gründerkredit und – bei Gründung aus Arbeitslosigkeit – der Gründungszuschuss. Prüfe zusätzlich Landesprogramme in der Förderdatenbank.

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