Das Wichtigste in Kürze
- Startkosten
- 500–4.000 € Startkosten (Qualifizierung, Ausstattung, Erste Hilfe)
- Dauer
- 4–12 Monate bis zur Pflegeerlaubnis
- Kernvoraussetzung
- Pflegeerlaubnis des Jugendamts nach § 43 SGB VIII, Qualifizierungskurs (mind. 160 Unterrichtseinheiten nach QHB), erweitertes Führungszeugnis und geeignete Räume.
Was kostet der Start?
| Position | von | bis |
|---|---|---|
| Qualifizierungskurs (160 UE nach QHB)Vielerorts vom Jugendamt bezuschusst oder kostenfrei | 0 € | 1.500 € |
| Erste-Hilfe-Kurs am Kind | 40 € | 90 € |
| Erweitertes Führungszeugnis + Gesundheitszeugnis | 20 € | 60 € |
| Kindgerechte Ausstattung (Möbel, Spielmaterial, Schlafplätze) | 800 € | 3.000 € |
| Sicherung der Räume (Steckdosen, Treppengitter, Brandschutz) | 150 € | 600 € |
| Betriebshaftpflicht + Unfallversicherungpro Jahr | 120 € | 350 € |
| Summe | 1.130 € | 5.600 € |
Alle Beträge sind redaktionelle Richtwerte, keine Zusicherung. Prüfe die aktuellen Gebühren bei deiner Kommune und Kammer.
Genehmigungen und Ämter
- PflichtJugendamt
Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (für mehr als 15 Std./Woche gegen Entgelt)
- PflichtJugendamt / Bildungsträger
Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB), i. d. R. 160 UE
- PflichtBundesamt für Justiz
Erweitertes Führungszeugnis für alle Haushaltsangehörigen ab 18
- PflichtGesundheitsamt
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- PflichtFinanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- FallabhängigGewerbeamt
Gewerbeanmeldung
Kindertagespflege gilt in der Regel als freiberufliche Tätigkeit – keine Gewerbeanmeldung nötig.
- PflichtUnfallkasse
Anmeldung bei der zuständigen Unfallkasse (für dich und die Kinder)
Beispielrechnung
Beispiel: fünf Tagespflegekinder in Vollzeit
Die laufende Geldleistung setzt die Kommune fest und unterscheidet sich stark. Wir rechnen mit einem mittleren Satz von 5,50 € pro Kind und Betreuungsstunde bei 40 Stunden Betreuung im Monat und fünf Kindern.
- Laufende Geldleistung (5 Kinder × 160 Std. × 5,50 €)
- 4.400 €
- abzüglich Betriebsausgaben (Verpflegung, Material, Raumanteil)
- − 1.100 €
- abzüglich hälftige Kranken-/Pflegeversicherung (Rest wird erstattet)
- − 250 €
- abzüglich Rücklage Einkommensteuer (ca. 18 %)
- − 550 €
- Bleibt netto im Monat
- ca. 2.500 €
Die passende Rechtsform
Empfehlung
Einzelunternehmen (freiberuflich)
Kindertagespflege ist überwiegend eine erzieherische Tätigkeit nach § 18 EStG und damit freiberuflich – keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine Buchführungspflicht. Eine EÜR reicht.
Passende Förderprogramme
- Gründungszuschuss →Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
- Einstiegsgeld →Zuschuss für Gründungen aus dem Bürgergeld heraus, zusätzlich zur Regelleistung.bis zu 24 Monate Förderdauer
Angaben zu Förderprogrammen (Förderquoten, Höchstbeträge, Fristen, Voraussetzungen, Antragswege) sind redaktionell recherchiert und können sich jederzeit kurzfristig ändern, ausgesetzt oder eingestellt werden. Sie sind unverbindlich, begründen keinen Anspruch auf Förderung und ersetzen keine Beratung durch die Förderstelle. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und haften nicht für Schäden aus der Nutzung dieser Angaben – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben und Richtlinien der jeweiligen Förderstelle. Vollständiger Haftungsausschluss
Laufende Kosten
- Verpflegung der Kinder (Pauschale ist in der Geldleistung enthalten)
- Spiel- und Bastelmaterial, Ersatz für Verschleiß
- Betriebshaftpflicht und Unfallversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung (hälftige Erstattung durch das Jugendamt)
- Alterssicherung (angemessene Beiträge werden anteilig erstattet)
- Fortbildungen zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis
Typische Fehler
01Zu spät beim Jugendamt
Die Pflegeerlaubnis kann Monate dauern. Melde dich vor der Wohnungssuche oder dem Umbau, nicht danach.
02Steuerfreibeträge falsch verstanden
Die laufende Geldleistung ist steuerpflichtig. Nur die Betriebsausgabenpauschale mindert den Gewinn – lege von Anfang an Steuern zurück.
03Ausfallzeiten nicht eingeplant
Urlaub, Krankheit und Kündigungen von Betreuungsverträgen treffen dich voll. Plane 4–8 Wochen ohne Einnahmen ein.
04Verträge mündlich geschlossen
Betreuungsvertrag, Eingewöhnung, Kündigungsfristen und Vertretungsregelung gehören schriftlich fixiert.
Häufige Fragen
Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter betreuen?+
In der Regel bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder. Die Pflegeerlaubnis nennt die genaue Zahl; Großtagespflege mit mehreren Personen ist in vielen Bundesländern zusätzlich möglich.
Brauche ich eine Ausbildung als Erzieherin?+
Nein. Eine pädagogische Ausbildung ersetzt den Kurs zwar häufig, verpflichtend ist aber nur die Qualifizierung nach dem QHB mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?+
In der Regel nicht. Kindertagespflege gilt als freiberufliche erzieherische Tätigkeit. Melde dich beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.
Was verdient eine Tagesmutter?+
Die laufende Geldleistung legt die Kommune fest, üblich sind grob 4–8 € pro Kind und Betreuungsstunde. Bei fünf Kindern in Vollzeit sind 2.000–3.000 € netto realistisch.
Werden meine Sozialversicherungsbeiträge erstattet?+
Ja, anteilig. Das Jugendamt erstattet die Hälfte der angemessenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Alterssicherung und die Unfallversicherung in voller Höhe.
Darf ich in einer Mietwohnung betreuen?+
Meist ja, aber du brauchst die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Das Jugendamt prüft zusätzlich die Eignung der Räume.
Bekomme ich den Gründungszuschuss?+
Wenn du aus ALG I gründest und die übrigen Voraussetzungen erfüllst, ist der Gründungszuschuss möglich. Die Tragfähigkeitsbescheinigung stellt zum Beispiel die IHK oder ein Steuerberater aus.
Was passiert, wenn ein Kind ausfällt?+
Viele Kommunen zahlen die Geldleistung bei Krankheit des Kindes weiter. Regele Urlaub, Krankheit und Vertretung sauber im Betreuungsvertrag.