Selbstständig oder angestellt?
Der ehrliche Vergleich: Wie viel Umsatz brauchst du, um dein heutiges Netto bei gleicher Absicherung zu halten?

So wird gerechnet
Netto als Angestellte:r (Näherung)
Netto ≈ Brutto − Lohnsteuer − Sozialversicherung (≈ 20 % Arbeitnehmeranteil)
Der Arbeitgeber trägt zusätzlich rund 21 Prozent, die in der Selbstständigkeit vollständig auf dich übergehen.
Erforderlicher Gewinn
Gewinn = (Ziel-Netto + Kranken-/Pflegeversicherung + Altersvorsorge) / (1 − Steuerquote)
In der Selbstständigkeit gibt es keinen Arbeitgeberanteil – beide Hälften trägst du selbst.
Erforderlicher Umsatz
Umsatz = Gewinn + Betriebsausgaben + Ausfallpuffer
Der Ausfallpuffer ersetzt Lohnfortzahlung, bezahlten Urlaub und Kündigungsschutz.
Schritt für Schritt
- 1
Aktuelles Bruttogehalt eintragen
Dein heutiges Jahresbrutto als Angestellte:r inklusive Sonderzahlungen.
- 2
Vergleichs-Netto ermitteln lassen
Der Rechner schätzt dein aktuelles Netto und zeigt den Arbeitgeberanteil, den du künftig selbst trägst.
- 3
Betriebsausgaben und Vorsorge angeben
Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Berufshaftpflicht, Büro, Software, Fahrzeug.
- 4
Ausfallpuffer festlegen
10 bis 15 Prozent Aufschlag für Krankheit, Urlaub und auftragsschwache Monate sind realistisch.
- 5
Ergebnis abwägen
Neben der Zahl zählen Risiko, Absicherung und Freiheitsgrade – der Rechner liefert die finanzielle Grundlage für diese Entscheidung.
Rechenbeispiel
Beispiel: 55.000 € Bruttogehalt vs. Selbstständigkeit
- Jahresbrutto als Angestellte:r
- 55.000 €
- Netto (Näherung, ledig)
- ≈ 33.500 €
- Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
- ≈ 11.500 €
- Kranken-/Pflegeversicherung selbst
- 8.400 €
- Altersvorsorge selbst
- 4.800 €
- Betriebsausgaben
- 9.000 €
- Erforderlicher Gewinn vor Steuern
- ≈ 65.000 €
- Erforderlicher Jahresumsatz inkl. Puffer
- ≈ 82.000 €
Um das gleiche Netto wie mit 55.000 € Bruttogehalt zu erreichen, sind rund 82.000 € Jahresumsatz nötig. Selbstständigkeit rechnet sich finanziell erst deutlich oberhalb dieser Schwelle – dafür steigen Gestaltungsspielraum und Skalierungspotenzial.
Der ehrliche Vergleich: nicht Brutto gegen Umsatz
Viele vergleichen ihr Angestelltenbrutto mit dem geplanten Umsatz – das führt systematisch zu Fehlentscheidungen. Der richtige Vergleich lautet: verfügbares Netto gegen verfügbares Netto, bei gleichem Absicherungsniveau.
Zum Absicherungsniveau gehören Krankenversicherung, Rentenanwartschaft, Arbeitslosenversicherung, Lohnfortzahlung und bezahlter Urlaub. All das musst du in der Selbstständigkeit selbst finanzieren.
Was in der Selbstständigkeit wegfällt
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 21 Prozent entfällt ersatzlos. Ebenso Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, Kündigungsschutz und in der Regel die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Wechsel möglich und für viele sinnvoll.
- Kranken- und Pflegeversicherung: voller Beitrag statt hälftig
- Altersvorsorge: keine Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung
- Keine Lohnfortzahlung – Krankentagegeld absichern
- Kein bezahlter Urlaub – 30 Tage aus dem eigenen Umsatz
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung nur binnen drei Monaten möglich
Der sanfte Übergang: nebenberuflich starten
Wer nebenberuflich gründet, testet Nachfrage und Preise ohne existenzielles Risiko. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers beziehungsweise ein Blick in den Arbeitsvertrag.
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, sollte den Gründungszuschuss prüfen – er wird nur vor dem Ende des Leistungsbezugs bewilligt.
Häufige Fragen
Wie viel Umsatz brauche ich, um mein Gehalt zu ersetzen?+
Als Faustregel gilt das 1,4- bis 1,6-fache deines bisherigen Bruttogehalts als Jahresumsatz – bei 55.000 € Brutto also rund 77.000 bis 88.000 €. Der genaue Wert hängt von Betriebsausgaben, Vorsorgeniveau und Steuerquote ab.
Lohnt sich Selbstständigkeit finanziell überhaupt?+
Rein finanziell lohnt sie sich, wenn du deutlich über der Ersatzschwelle liegst oder skalieren kannst, also Umsatz erzielst, der nicht an deine Arbeitszeit gekoppelt ist. Unterhalb der Schwelle zahlst du für Freiheit und Gestaltungsspielraum.
Kann ich freiwillig arbeitslosenversichert bleiben?+
Ja. Eine Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist möglich, wenn du innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit den Antrag stellst und zuvor versicherungspflichtig warst.
Wie versichere ich mich als Selbstständige:r krank?+
Entweder freiwillig gesetzlich – der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, mit Mindestbemessungsgrundlage – oder privat mit risikoabhängigem Beitrag. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist später oft schwierig.
Muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?+
Bestimmte Gruppen sind pflichtversichert, etwa Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrende und Publizisten über die KSK. Alle anderen sollten privat vorsorgen – die Versorgungslücke ist andernfalls erheblich.
Ist ein nebenberuflicher Start sinnvoll?+
In den meisten Fällen ja. Du prüfst Nachfrage und Preise real, behältst die Absicherung und wechselst erst, wenn die Auslastung trägt. Achte auf arbeitsvertragliche Nebentätigkeitsklauseln und die Grenzen der nebenberuflichen Selbstständigkeit in der Sozialversicherung.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner – Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Deutsche Rentenversicherung – Selbstständige – deutsche-rentenversicherung.de
- Agentur für Arbeit – Gründungszuschuss – arbeitsagentur.de
Stand: Januar 2026