Das Wichtigste in Kürze
- Startkosten
- 20.000–80.000 € Startkosten (Ladenausbau, Ausstattung, Ware)
- Dauer
- 3–6 Monate bis zur Eröffnung
- Kernvoraussetzung
- Eintragung in die Handwerksrolle mit Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung, Gewerbeanmeldung, geeignete Räume mit Wasseranschluss und Belüftung sowie ein Kassensystem mit TSE.
Was kostet der Start?
| Position | von | bis |
|---|---|---|
| Ladenausbau (Waschplätze, Stühle, Spiegel) | 10.000 € | 40.000 € |
| Friseurbedarf und Erstwareneinkauf | 1.500 € | 5.000 € |
| Terminverwaltungssoftwarepro Jahr | 300 € | 1.500 € |
| Eintragung Handwerksrolle und Gebühren | 100 € | 400 € |
| Kassensystem mit TSE | 500 € | 2.000 € |
| Betriebshaftpflichtpro Jahr | 150 € | 400 € |
| Marketing zur Eröffnung | 500 € | 2.000 € |
| Summe | 13.050 € | 51.300 € |
Alle Beträge sind redaktionelle Richtwerte, keine Zusicherung. Prüfe die aktuellen Gebühren bei deiner Kommune und Kammer.
Genehmigungen und Ämter
- PflichtHandwerkskammer
Eintragung in die Handwerksrolle mit Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
- PflichtGewerbeamt
Gewerbeanmeldung
- FallabhängigBauamt
Nutzungsänderung bei Umbau der Räume
Je nach Vorzustand des Ladenlokals erforderlich.
- PflichtFinanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- PflichtBerufsgenossenschaft
Anmeldung bei der BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
- PflichtHandwerkskammer
Pflichtmitgliedschaft und ggf. Beratung zur Betriebsführung
Beispielrechnung
Beispiel: Salon mit zwei Arbeitsplätzen
Bei durchschnittlich 8 Kundinnen und Kunden pro Tag zu 45 € Durchschnittsbon und 24 Öffnungstagen im Monat ergibt sich folgende Rechnung.
- Umsatz (8 × 45 € × 24 Tage)
- 8.640 €
- Wareneinsatz (12 %)
- − 1.037 €
- Personal (eine Angestellte)
- − 2.400 €
- Miete und Nebenkosten
- − 1.400 €
- Sonstige Betriebskosten
- − 600 €
- Gewinn vor Steuern
- ca. 3.200 €
Die passende Rechtsform
Empfehlung
Einzelunternehmen bei einem Salon, GmbH ab mehreren Standorten
Ein einzelner Salon lässt sich mit überschaubarem Risiko als Einzelunternehmen führen. Bei mehreren Filialen oder Franchise-Modellen reduziert eine GmbH das Haftungsrisiko bei Investitionen und Personalverantwortung.
Passende Förderprogramme
- Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) inkl. Gründungsanteil →Finanziert die Meisterausbildung – zentrale Voraussetzung für viele Handwerksgründungen.bis 15.000 € förderfähige Kosten
- Gründungszuschuss →Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
Angaben zu Förderprogrammen (Förderquoten, Höchstbeträge, Fristen, Voraussetzungen, Antragswege) sind redaktionell recherchiert und können sich jederzeit kurzfristig ändern, ausgesetzt oder eingestellt werden. Sie sind unverbindlich, begründen keinen Anspruch auf Förderung und ersetzen keine Beratung durch die Förderstelle. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und haften nicht für Schäden aus der Nutzung dieser Angaben – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben und Richtlinien der jeweiligen Förderstelle. Vollständiger Haftungsausschluss
Laufende Kosten
- Friseurbedarf und Verbrauchsmaterial
- Personalkosten inklusive Provisionen
- Miete und Nebenkosten des Ladenlokals
- Terminverwaltungssoftware
- Fortbildungen zu Trends und Techniken
- Berufsgenossenschaft und Versicherungen
Typische Fehler
01Meisterpflicht unterschätzt
Ohne Meisterbrief oder anerkannte Ausnahmebewilligung erfolgt keine Eintragung in die Handwerksrolle – ohne diese kein legaler Betrieb.
02Terminauslastung zu optimistisch geplant
Gerade in den ersten Monaten ist die Auslastung niedriger als erwartet – plane eine Anlaufphase von mindestens sechs Monaten ein.
03Personalkosten ohne Provisionsmodell kalkuliert
Viele Salons zahlen Grundgehalt plus Umsatzbeteiligung – das muss in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.
04Standortmiete ohne Laufkundschaftsprüfung
Ein teurer Standort in der Fußgängerzone rechnet sich nur, wenn die Laufkundschaft tatsächlich zum Friseurbesuch passt.
Häufige Fragen
Brauche ich zwingend einen Meisterbrief?+
Ja, das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig. Eine Ausnahmebewilligung ist bei langjähriger Berufserfahrung und bestandener Externenprüfung möglich.
Kann ich einen Meister anstellen statt selbst einen zu haben?+
Ja, ein angestellter Meister als fachliche Betriebsleitung erfüllt die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.
Wie hoch sind die Startkosten für einen kleinen Salon?+
Mit gebrauchter Ausstattung und kleinem Ladenausbau sind 20.000–35.000 € realistisch, bei Neuausstattung eher 50.000–80.000 €.
Wie kalkuliere ich den Wareneinsatz?+
Üblich sind 8–15 % vom Umsatz für Farben, Pflegeprodukte und Verbrauchsmaterial, abhängig vom Leistungsangebot.
Lohnt sich der Verkauf von Pflegeprodukten?+
Ja, der Produktverkauf hat höhere Margen als Dienstleistungen und ist ein wichtiger Zusatzumsatz für die Rentabilität.
Gibt es Förderungen für Meistergründungen?+
Ja, Meistergründungsprämien auf Bundes- und Länderebene bezuschussen die Investition in Ladenausbau und Ausstattung.
Wie finde ich Personal für den Salon?+
Kooperationen mit Berufsschulen, Ausbildungsplätze und ein attraktives Provisionsmodell helfen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Brauche ich eine Nutzungsänderung für die Räume?+
Je nach vorheriger Nutzung des Ladenlokals kann eine bauamtliche Nutzungsänderung nötig sein, besonders bei Wasseranschluss und Belüftung.