Das Wichtigste in Kürze
- Startkosten
- 3.000–15.000 € Startkosten (Fahrzeug, Werkzeug, Ausstattung)
- Dauer
- 2–6 Wochen bis zur Betriebsaufnahme
- Kernvoraussetzung
- Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle nur bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten, Betriebshaftpflicht und ein realistischer Stundensatz für Objektbetreuung.
Was kostet der Start?
| Position | von | bis |
|---|---|---|
| Transporter oder Kombi (gebraucht) | 4.000 € | 15.000 € |
| Werkzeug und Kleingeräte | 1.500 € | 6.000 € |
| Winterdienstausstattung (Streuer, Schneeschieber) | 300 € | 2.000 € |
| Arbeitskleidung und Schutzausrüstung | 200 € | 800 € |
| Betriebshaftpflichtversicherungpro Jahr | 200 € | 600 € |
| Website und Auftragsakquise | 300 € | 1.500 € |
| Gewerbeanmeldung und IHK-Beitrag | 40 € | 200 € |
| Summe | 6.540 € | 26.100 € |
Alle Beträge sind redaktionelle Richtwerte, keine Zusicherung. Prüfe die aktuellen Gebühren bei deiner Kommune und Kammer.
Genehmigungen und Ämter
- PflichtGewerbeamt
Gewerbeanmeldung
- FallabhängigHandwerkskammer
Eintragung in die Handwerksrolle
Nur nötig, wenn zulassungspflichtige Handwerksarbeiten wie Elektro- oder Sanitärinstallation eigenständig ausgeführt werden.
- PflichtFinanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- PflichtBerufsgenossenschaft
Anmeldung bei der BG Bau
- PflichtIHK oder HWK
Pflichtmitgliedschaft je nach Tätigkeitsschwerpunkt
- FallabhängigKommune
Anmeldung als Streudienstleister für Winterdienst auf öffentlichen Flächen
Beispielrechnung
Beispiel: Hausmeisterservice mit drei Objektverträgen
Drei Wohnanlagen mit je 15 Stunden Betreuung im Monat zu einem Stundensatz von 38 € netto ergeben folgende Kalkulation.
- Umsatz (45 Std. × 38 €)
- 1.710 €
- zzgl. Einzelaufträge (Winterdienst, Reparaturen)
- + 900 €
- Fahrzeugkosten und Sprit
- − 400 €
- Material und Werkzeugverschleiß
- − 250 €
- Versicherung anteilig
- − 45 €
- Gewinn vor Steuern (Monat)
- ca. 1.900 €
Die passende Rechtsform
Empfehlung
Einzelunternehmen zum Start
Für die Anfangsphase mit wenigen Objekten reicht ein Einzelunternehmen mit überschaubarem Verwaltungsaufwand. Bei größerem Auftragsvolumen und Mitarbeitenden lohnt der Wechsel zur UG oder GmbH wegen der Haftungsbegrenzung.
Passende Förderprogramme
- Gründungszuschuss →Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
- Einstiegsgeld →Zuschuss für Gründungen aus dem Bürgergeld heraus, zusätzlich zur Regelleistung.bis zu 24 Monate Förderdauer
Angaben zu Förderprogrammen (Förderquoten, Höchstbeträge, Fristen, Voraussetzungen, Antragswege) sind redaktionell recherchiert und können sich jederzeit kurzfristig ändern, ausgesetzt oder eingestellt werden. Sie sind unverbindlich, begründen keinen Anspruch auf Förderung und ersetzen keine Beratung durch die Förderstelle. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und haften nicht für Schäden aus der Nutzung dieser Angaben – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben und Richtlinien der jeweiligen Förderstelle. Vollständiger Haftungsausschluss
Laufende Kosten
- Fahrzeugkosten (Kraftstoff, Wartung, Versicherung)
- Werkzeug- und Materialverschleiß
- Betriebshaftpflicht und Berufsgenossenschaft
- Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
- Marketing und Kundenakquise
- Steuerberatung und Buchhaltung
Typische Fehler
01Zulassungspflichtige Arbeiten ohne Eintrag ausgeführt
Elektro- oder Gasarbeiten ohne Meisterqualifikation oder Ausnahmebewilligung sind untersagt und können teuer geahndet werden.
02Stundensatz zu niedrig kalkuliert
Fahrzeiten, Anfahrt und Materialbeschaffung müssen in den Stundensatz einfließen, nicht nur die reine Arbeitszeit vor Ort.
03Winterdiensthaftung unterschätzt
Wer Räum- und Streupflichten übernimmt, haftet bei Unfällen mit. Das gehört vertraglich klar geregelt und versichert.
04Keine schriftlichen Objektverträge
Mündliche Absprachen über Umfang und Vergütung führen regelmäßig zu Streit – ein klarer Leistungskatalog schützt beide Seiten.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Meisterbrief für einen Hausmeisterservice?+
Nein, die allgemeine Hausmeistertätigkeit ist nicht zulassungspflichtig. Nur einzelne Handwerksleistungen wie Elektroinstallation erfordern eine Eintragung in die Handwerksrolle.
Wie viel kann ich als Hausmeisterservice verdienen?+
Stundensätze von 30–45 € netto sind üblich. Mit mehreren Objektverträgen sind 2.000–4.000 € Gewinn im Monat realistisch.
Brauche ich einen Transporter?+
Für Werkzeug, Streugut und Grünschnitt ist ein Kombi oder kleiner Transporter praktisch sinnvoll, aber am Anfang auch als Mietfahrzeug denkbar.
Wie finde ich erste Kunden?+
Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und lokale Empfehlungen sind die häufigsten Auftraggeber. Eine einfache Website mit Leistungsübersicht hilft bei der Sichtbarkeit.
Muss ich Winterdienst anbieten?+
Nein, das ist optional. Winterdienst erhöht aber die Auslastung in den umsatzschwächeren Monaten und wird oft separat vergütet.
Welche Versicherung ist Pflicht?+
Gesetzlich vorgeschrieben ist keine, praktisch aber unverzichtbar ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wegen möglicher Schäden bei Kunden.
Kann ich nebenberuflich starten?+
Ja, viele starten mit einem Objekt nebenberuflich und bauen den Kundenstamm schrittweise aus, bevor sie hauptberuflich wechseln.
Wie kalkuliere ich Festverträge mit Hausverwaltungen?+
Rechne die Jahresleistung in Stunden hoch, addiere Material- und Fahrtkosten und lege einen Sicherheitsaufschlag für unplanmäßige Einsätze fest.