Vorsteuer-Rechner
Brutto ↔ Netto ↔ Vorsteuer aus jeder Rechnung in Sekunden. Ideal für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Netto
100,00 €
USt 19 %
19,00 €
Brutto
119,00 €
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Nächste Schritte
Beliebte Berechnungen
Was ist Vorsteuer?
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst auf Eingangsrechnungen zahlt. Sie darf nach § 15 UStG von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen werden, wenn die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
So wird gerechnet
Von Brutto zu Netto
Nettobetrag = Bruttobetrag / (1 + Steuersatz / 100)
Um aus einem Bruttobetrag den Nettobetrag zu ermitteln, teilst du durch den Faktor 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %).
Von Netto zu Brutto
Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz / 100)
Um aus einem Nettobetrag den Bruttobetrag zu ermitteln, multiplizierst du mit 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %).
Umsatzsteuerbetrag
Umsatzsteuer = Bruttobetrag − Nettobetrag
Die Differenz zwischen Brutto- und Nettobetrag entspricht der ausgewiesenen bzw. abziehbaren Umsatzsteuer (Vorsteuer).
Schritt für Schritt
- 1
Betrag eingeben
Trage den Rechnungsbetrag ein, den du umrechnen möchtest.
- 2
Modus wählen
Entscheide, ob der eingegebene Betrag brutto (inkl. USt) oder netto (exkl. USt) ist.
- 3
Steuersatz auswählen
Wähle zwischen dem Regelsteuersatz von 19 % und dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, je nach Art der Leistung.
- 4
Ergebnis ablesen
Der Rechner zeigt dir sofort Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag im Überblick.
- 5
Für Rechnungsstellung nutzen
Übernimm die berechneten Werte für deine Rechnung oder deine Umsatzsteuervoranmeldung.
Rechenbeispiel
Beispiel: Bruttobetrag 119 € mit 19 % Umsatzsteuer
- Bruttobetrag
- 119,00 €
- Steuersatz
- 19 %
- Nettobetrag
- 100,00 €
- Umsatzsteuer (Vorsteuer)
- 19,00 €
Aus einem Bruttobetrag von 119 € ergibt sich bei 19 % Umsatzsteuer ein Nettobetrag von 100 € und ein Steueranteil von 19 €. Diesen Betrag kannst du als Vorsteuer geltend machen, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Umsatzsteuer und Vorsteuer sind technisch derselbe Steuerbetrag, nur aus unterschiedlicher Perspektive betrachtet: Stellst du eine Rechnung, weist du Umsatzsteuer aus. Erhältst du eine Rechnung von einem Lieferanten, ist der ausgewiesene Betrag für dich Vorsteuer, die du beim Finanzamt geltend machen kannst.
Der Vorsteuerabzug ist eines der zentralen Prinzipien des deutschen Umsatzsteuersystems: Unternehmen zahlen effektiv nur auf die von ihnen erzeugte Wertschöpfung Steuern, nicht auf den gesamten Bruttoumsatz.
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG mit allen Pflichtangaben, darunter Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer und ausgewiesener Steuersatz.
Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz
Der Regelsteuersatz in Deutschland beträgt 19 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs, etwa Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und bestimmte kulturelle Leistungen.
Für Gastronomie, Beherbergung oder digitale Dienstleistungen gelten teilweise Sonderregelungen, die sich in den letzten Jahren mehrfach geändert haben – im Zweifel lohnt sich ein Blick in die aktuelle Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz.
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Vorsteuerabzugsberechtigt sind grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer:innen, die die erhaltene Lieferung oder Leistung für ihr Unternehmen nutzen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon ausgenommen: Sie weisen selbst keine Umsatzsteuer aus und dürfen im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.
Für gemischt genutzte Gegenstände (privat und betrieblich) ist nur der betrieblich genutzte Anteil vorsteuerabzugsfähig, was eine anteilige Aufteilung erfordert.
- Regelbesteuerte Unternehmen: voller Vorsteuerabzug möglich
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG): kein Vorsteuerabzug möglich
- Gemischte Nutzung: nur anteiliger Vorsteuerabzug
- Steuerfreie Umsätze (z. B. Vermietung): meist kein Vorsteuerabzug
Umsatzsteuervoranmeldung und Vorsteuerüberhang
In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die eingenommene Umsatzsteuer der gezahlten Vorsteuer gegenübergestellt. Überwiegt die Vorsteuer, ergibt sich ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt – etwa in Investitionsphasen mit hohen Anschaffungen.
Existenzgründer:innen müssen die Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten beiden Jahren in der Regel monatlich abgeben, danach richtet sich der Turnus nach der Höhe der Steuerzahllast des Vorjahres.
Häufige Fehler bei der Vorsteuerberechnung
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Brutto- und Nettobeträgen bei der Preiskalkulation, was zu falschen Angeboten oder Rechnungen führen kann. Auch die Anwendung des falschen Steuersatzes (19 % statt 7 % oder umgekehrt) ist ein klassischer Stolperstein.
Zudem wird oft übersehen, dass bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € vereinfachte Angaben genügen, während reguläre Rechnungen alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten müssen, um den Vorsteuerabzug zu sichern.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag?+
Um die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag zu berechnen, teilst du den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 % Steuersatz) bzw. 1,07 (bei 7 %), um den Nettobetrag zu erhalten. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettobetrag ist die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?+
Umsatzsteuer und Vorsteuer sind steuerlich derselbe Betrag, nur aus verschiedener Sicht: Beim Verkauf einer Leistung weist du Umsatzsteuer aus, beim Einkauf einer Leistung ist der ausgewiesene Steuerbetrag für dich abziehbare Vorsteuer.
Können Kleinunternehmer Vorsteuer geltend machen?+
Nein, Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit und dürfen im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen, auch wenn ihnen selbst Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird.
Wann muss ich 7 % statt 19 % Umsatzsteuer berechnen?+
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für bestimmte Güter wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und einige kulturelle sowie gemeinnützige Leistungen. Für die meisten Dienstleistungen und Produkte gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?+
In den ersten beiden Jahren nach der Gründung ist die Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel monatlich abzugeben. Danach richtet sich der Turnus (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) nach der Höhe der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer.
Was passiert, wenn ich mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer habe?+
Übersteigt die gezahlte Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer, ergibt sich ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt. Das ist typisch in der Gründungsphase mit hohen Investitionen oder bei überwiegend steuerfreien bzw. exportbezogenen Umsätzen.
Ist der Vorsteuerabzug bei privater Mitnutzung eingeschränkt?+
Ja, bei gemischt genutzten Gegenständen (z. B. Firmenwagen oder Arbeitszimmer) ist nur der betrieblich genutzte Anteil vorsteuerabzugsfähig. Der private Nutzungsanteil muss anteilig herausgerechnet werden.
Welche Angaben braucht eine Rechnung für den Vorsteuerabzug?+
Eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG benötigt unter anderem vollständigen Namen und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Datum sowie den ausgewiesenen Steuersatz und -betrag.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner – Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Gesetze im Internet – Umsatzsteuergesetz (UStG) – gesetze-im-internet.de
- Existenzgründerportal des BMWK – existenzgruender.de
Stand: Januar 2026