Das Wichtigste in Kürze
- Startkosten
- 15.000–60.000 € Startkosten (Küchentechnik, Ausstattung, Kaution)
- Dauer
- 2–6 Monate bis zur Eröffnung
- Kernvoraussetzung
- Gewerbeanmeldung, Gaststättenanzeige nach § 14 GewO, HACCP-Konzept und Gesundheitsbelehrung, bei Alkoholausschank zusätzlich eine Konzession nach dem Gaststättengesetz.
Was kostet der Start?
| Position | von | bis |
|---|---|---|
| Küchentechnik (Fritteuse, Grill, Kühlung) | 6.000 € | 20.000 € |
| Ladenausbau / Verkaufstresen | 3.000 € | 15.000 € |
| Kaution und erste Miete | 2.000 € | 9.000 € |
| Erstwareneinkauf | 800 € | 2.500 € |
| HACCP-Konzept und Gesundheitsbelehrung | 30 € | 150 € |
| Kassensystem (TSE-pflichtig) | 500 € | 2.500 € |
| Genehmigungen und Anmeldungen | 100 € | 400 € |
| Marketing zur Eröffnung | 300 € | 1.500 € |
| Summe | 12.730 € | 51.050 € |
Alle Beträge sind redaktionelle Richtwerte, keine Zusicherung. Prüfe die aktuellen Gebühren bei deiner Kommune und Kammer.
Genehmigungen und Ämter
- PflichtGewerbeamt
Gewerbeanmeldung für den Betrieb einer Gaststätte
- PflichtOrdnungsamt
Gaststättenanzeige nach § 14 GewO
- FallabhängigOrdnungsamt
Konzession nach Gaststättengesetz
Nur bei Ausschank alkoholischer Getränke nötig.
- PflichtGesundheitsamt
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für alle Mitarbeitenden im Lebensmittelbereich
- PflichtVeterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Anmeldung des Betriebs und Kontrolle nach HACCP-Konzept
- PflichtFinanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- PflichtIHK
Pflichtmitgliedschaft und ggf. Beratung zur Existenzgründung
- PflichtBerufsgenossenschaft
Anmeldung bei der BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
Beispielrechnung
Beispiel: Imbiss mit 4 m² Verkaufsfläche in Fußgängerzone
Bei 120 verkauften Portionen am Tag zu durchschnittlich 6 € Verkaufspreis und einer Warenquote von 32 % ergibt sich folgende Monatsrechnung.
- Umsatz (120 Portionen × 6 € × 26 Tage)
- 18.720 €
- Wareneinsatz (32 %)
- − 5.990 €
- Personal (eine Aushilfe)
- − 2.400 €
- Miete und Nebenkosten
- − 1.800 €
- Sonstige Betriebskosten
- − 1.200 €
- Gewinn vor Steuern
- ca. 7.300 €
Die passende Rechtsform
Empfehlung
Einzelunternehmen zum Start, UG oder GmbH bei mehreren Standorten
Ein einzelner Imbisswagen oder -stand lässt sich als Einzelunternehmen risikoarm testen. Sobald Personal, mehrere Standorte oder größere Investitionen dazukommen, reduziert eine Kapitalgesellschaft das Haftungsrisiko.
Passende Förderprogramme
- Gründungszuschuss →Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
- ERP-Gründerkredit – StartGeld →Förderkredit ohne Eigenkapital – der Klassiker für kleine Gründungen.125.000 € (davon max. 50.000 € Betriebsmittel)
Angaben zu Förderprogrammen (Förderquoten, Höchstbeträge, Fristen, Voraussetzungen, Antragswege) sind redaktionell recherchiert und können sich jederzeit kurzfristig ändern, ausgesetzt oder eingestellt werden. Sie sind unverbindlich, begründen keinen Anspruch auf Förderung und ersetzen keine Beratung durch die Förderstelle. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und haften nicht für Schäden aus der Nutzung dieser Angaben – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben und Richtlinien der jeweiligen Förderstelle. Vollständiger Haftungsausschluss
Laufende Kosten
- Wareneinsatz und Lebensmittelverderb
- Miete für Standplatz oder Ladenfläche
- Personal- und Aushilfskosten
- Energie für Kühlung und Küchengeräte
- Wartung der Kassen- und Küchentechnik
- Reinigung und Schädlingsbekämpfung
- Berufsgenossenschaft und Versicherungen
Typische Fehler
01HACCP-Konzept fehlt bei Kontrolle
Das Lebensmittelamt verlangt ein dokumentiertes Eigenkontrollkonzept ab dem ersten Tag, nicht erst nach der ersten Beanstandung.
02Standortmiete überschätzt Frequenz
Hohe Passantenfrequenz bedeutet nicht automatisch hohen Umsatz. Prüfe Verweildauer und Kaufbereitschaft vor Ort, nicht nur die Zählung.
03Warenquote falsch kalkuliert
Rechne mit realistischem Schwund und Portionsgrößen, nicht mit Idealwerten aus dem Rezept.
04Konzession vergessen
Wer ohne Konzession Bier oder Wein ausschenkt, riskiert Bußgeld und Betriebsuntersagung.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Imbiss eine Konzession?+
Nur wenn du alkoholische Getränke ausschenkst. Für reines Speisenangebot reicht die Gaststättenanzeige nach § 14 GewO.
Was kostet die Gesundheitsbelehrung?+
Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt kostet meist 30–50 € pro Person und ist Voraussetzung für die Arbeit mit offenen Lebensmitteln.
Wie hoch ist die Warenquote im Imbiss?+
Üblich sind 28–35 % vom Umsatz, abhängig vom Angebot. Frittierte Ware und Getränke haben meist bessere Margen als Fleischgerichte.
Brauche ich eine Kasse mit TSE?+
Ja, elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Offene Ladenkasse ist zulässig, aber bei hohem Umsatz unpraktisch.
Wie finde ich einen guten Standort?+
Achte auf tatsächliche Fußgängerfrequenz zur Mittagszeit, Konkurrenzangebot in der Nähe und die Genehmigungslage der Kommune für Außengastronomie.
Lohnt sich ein Imbisswagen statt fester Ladenfläche?+
Ein Wagen senkt die Fixkosten und erlaubt Standortwechsel, erfordert aber eine Standplatzgenehmigung je Kommune und mehr Organisationsaufwand.
Welche Versicherungen sind sinnvoll?+
Betriebshaftpflicht ist Pflicht in der Praxis, dazu Inhaltsversicherung für Küchentechnik und eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei größerer Investition.
Wie viel Startkapital brauche ich mindestens?+
Für einen kleinen Stand mit gebrauchter Ausstattung sind 15.000 € realistisch, für einen vollständig ausgebauten Ladenimbiss eher 40.000–60.000 €.