Umsatzsteuer-Rechner
Netto, Brutto und Umsatzsteuer mit 19 %, 7 % oder eigenem Satz – plus Zahllast fürs Finanzamt nach Abzug der Vorsteuer.
Netto
1.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %
190,00 €
Brutto
1.190,00 €
Zahllast ans Finanzamt
190,00 €
Umsatzsteuer 190,00 € − Vorsteuer 0,00 €. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zu deinem Gewinn.
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Nächste Schritte
So wird gerechnet
Umsatzsteuer aus dem Nettobetrag
Umsatzsteuer = Nettobetrag × Steuersatz / 100
Der Regelfall bei der Rechnungsstellung: Du kalkulierst netto und schlägst 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer auf.
Bruttobetrag
Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz / 100)
Der Endpreis, den Kundinnen und Kunden zahlen. Bei Privatkunden muss dieser Preis nach PAngV ausgewiesen werden.
Nettobetrag aus dem Brutto herausrechnen
Nettobetrag = Bruttobetrag / (1 + Steuersatz / 100)
Wichtig, wenn du einen Endpreis vorgibst und wissen willst, was tatsächlich bei dir bleibt: 119 € brutto ergeben 100 € netto.
Zahllast gegenüber dem Finanzamt
Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer − abziehbare Vorsteuer
Nur die Differenz wird ans Finanzamt abgeführt. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Erstattungsanspruch.
Schritt für Schritt
- 1
Richtung wählen
Entscheide, ob du aus einem Nettobetrag den Bruttopreis berechnest oder aus einem Bruttopreis die enthaltene Umsatzsteuer herausrechnest.
- 2
Betrag eingeben
Trage den Rechnungs- oder Angebotsbetrag ein.
- 3
Steuersatz festlegen
19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigt (z. B. Lebensmittel, Bücher) oder 0 % für Kleinunternehmer und steuerfreie Umsätze.
- 4
Optional Vorsteuer erfassen
Gib die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen an, um direkt die Zahllast für die Voranmeldung zu sehen.
- 5
Ergebnis übernehmen
Übernimm Netto, Steuerbetrag und Brutto in deine Rechnung oder deine Umsatzsteuervoranmeldung.
Rechenbeispiel
Beispiel: 2.500 € netto mit 19 % Umsatzsteuer und 380 € Vorsteuer
- Nettobetrag
- 2.500,00 €
- Umsatzsteuer 19 %
- 475,00 €
- Bruttobetrag
- 2.975,00 €
- Abziehbare Vorsteuer
- 380,00 €
- Zahllast Finanzamt
- 95,00 €
Von den 475 € vereinnahmter Umsatzsteuer bleiben nach Abzug der Vorsteuer 95 € Zahllast. Die Umsatzsteuer ist damit ein durchlaufender Posten – sie gehört nie zu deinem Gewinn.
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für meine Leistung?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 % und gilt für die überwiegende Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist die Ausnahme und in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz abschließend aufgezählt.
Typische 7-%-Fälle sind Grundnahrungsmittel, Bücher und E-Books, Zeitungen, Personennahverkehr, Übernachtungen im Hotel sowie viele kulturelle Leistungen. Handwerks-, Beratungs- und Agenturleistungen fallen dagegen praktisch immer unter 19 %.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der Regelsteuersatz von 19 % beim Verzehr vor Ort, während Speisen zum Mitnehmen weiterhin mit 7 % besteuert werden.
- 19 %: Handwerk, Beratung, Software, Handel, Gastronomie vor Ort
- 7 %: Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, ÖPNV, Hotelübernachtung
- 0 %: Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen
- Steuerfrei ohne Vorsteuerabzug: Heilbehandlung, Vermietung von Wohnraum, Versicherungsvermittlung
Kleinunternehmer: wann du gar keine Umsatzsteuer ausweist
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen. Seit 2025 gelten die Grenzen 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr.
Auf der Rechnung muss dann ein Hinweis stehen, etwa: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Fehlt dieser Hinweis, kann das Finanzamt beanstanden – ein fälschlich ausgewiesener Steuerbetrag wird nach § 14c UStG dennoch geschuldet.
Netto oder brutto kalkulieren – der häufigste Denkfehler
Gründerinnen und Gründer verwechseln regelmäßig Umsatz und Einnahmen: Der Bruttobetrag auf dem Konto enthält die Umsatzsteuer, die dem Finanzamt gehört. Wer sie mitkalkuliert, hat spätestens bei der ersten Voranmeldung ein Liquiditätsproblem.
Praxisregel: Ein separates Unterkonto für die Umsatzsteuer anlegen und nach jedem Zahlungseingang den Steueranteil dorthin überweisen. Wer nach vereinbarten Entgelten versteuert, führt die Steuer sogar ab, bevor die Kundin gezahlt hat.
Reverse-Charge und Auslandsgeschäfte
Bei B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG: Du stellst 0 % in Rechnung, weist auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hin und erfasst den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung.
Voraussetzung ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden, die du vor der Rechnungsstellung qualifiziert beim Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen solltest.
Häufige Fragen
Wie rechne ich 19 % Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?+
Teile den Bruttobetrag durch 1,19. Die Differenz zum Bruttobetrag ist die enthaltene Umsatzsteuer. Bei 119 € brutto sind das 100 € netto und 19 € Umsatzsteuer.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer 2026 in Deutschland?+
Der Regelsteuersatz liegt weiterhin bei 19 %, der ermäßigte Steuersatz bei 7 %. Eine Änderung der Sätze ist für 2026 nicht beschlossen.
Muss ich als Gründer Umsatzsteuer ausweisen?+
Ja, sobald du regelbesteuert bist. Nur wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?+
Inhaltlich nichts. „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff, das Gesetz spricht von Umsatzsteuer. Auf Rechnungen sind beide Bezeichnungen zulässig.
Wann muss ich die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen?+
Mit der Umsatzsteuervoranmeldung, in der Regel bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin um einen Monat.
Ist die Umsatzsteuer Teil meines Gewinns?+
Nein. Sie ist ein durchlaufender Posten. Für die Gewinnermittlung zählen ausschließlich Nettobeträge.
Was passiert, wenn ich einen falschen Steuersatz ausweise?+
Ein zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag wird nach § 14c UStG trotzdem geschuldet, bis die Rechnung berichtigt ist. Ein zu niedriger Ausweis führt zu einer Nachzahlung.
Gilt der Rechner auch für Österreich oder die Schweiz?+
Die Formeln sind identisch, die Sätze nicht: Österreich 20 % / 10 %, Schweiz 8,1 % / 2,6 %. Nutze dafür das Feld für den individuellen Steuersatz.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner – Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- § 12 UStG – Steuersätze – Bundesministerium der Justiz
- Bundeszentralamt für Steuern – USt-IdNr. Bestätigung – bzst.de
Rechtsstand: Januar 2026 (UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024).